SFDR-Offenlegung

Die Atlan Management GmbH ("Atlan") ist ein Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und veröffentlicht als solcher die folgenden Informationen vor dem Hintergrund der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR").

Art. 3 SFDR - Erklärung zu den Nachhaltigkeitsrisiken

Atlan berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Investitionsentscheidungen, wenn und soweit sie relevant sind. Nachhaltigkeitsrisiko" bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das bzw. die, wenn es bzw. sie eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investition der Partnerschaft haben könnte. In Anbetracht der Anlagestrategie der Partnerschaft geht Atlan davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken in den meisten Fällen nicht relevant sind. Wo dies der Fall ist, wird Atlan angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Risiken und ihre möglichen Auswirkungen angemessen zu bewerten. Atlan überprüft seine Richtlinien regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie neue und aufkommende Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigen.

Art. 4 SFDR - Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Atlan berücksichtigt keine prinzipiellen negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Mit "Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Korruptions- und Bestechungsbekämpfung gemeint. Atlan verwendet keine Nachhaltigkeitsindikatoren. In Anbetracht der zahlreichen Rechtsunsicherheiten, die derzeit im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen der SFDR und der Regulatory Technical Standards ("RTS") - insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung negativer Auswirkungen - bestehen, und des sich daraus ergebenden Verwaltungsaufwands ist Atlan angesichts ihrer treuhänderischen Verpflichtung gegenüber dem Fonds und seinen Anlegern nicht in der Lage, sich auf einen solchen Standard festzulegen. Atlan wird die Entwicklung solcher Vorschriften und Standards laufend beobachten und überprüfen und erwägt, seine Position zu negativen Auswirkungen zu ändern, sobald (i) sich unter den Marktteilnehmern eine bewährte Praxis herausgebildet hat, (ii) es klare Leitlinien der Behörden für die Anwendung solcher Vorschriften gibt und (iii) die Folgen einer Verpflichtung zur Berücksichtigung der wichtigsten negativen Auswirkungen für Atlan hinreichend klar sind.

Art. 5 - Offenlegung der Bezüge

Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) hat Atlan keine Vergütungsrichtlinie oder -politik gemäß den Anforderungen des KAGB und muss diese auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.